Lord britischer Titel
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Anonim

Herr, auf den britischen Inseln ein allgemeiner Titel für einen Prinzen oder Souverän oder für einen feudalen Vorgesetzten (insbesondere einen feudalen Pächter, der direkt vom König, dh einem Baron, gehalten wird). Im Vereinigten Königreich bezeichnet der Titel heute einen Peer des Reiches, unabhängig davon, ob er als Mitglied des House of Lords im Parlament sitzt oder nicht. Vor der hannoverschen Nachfolge, bevor der Gebrauch des „Prinzen“ zur festen Praxis wurde, wurden königliche Söhne als Lord Forename oder Lord Forename bezeichnet.

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Das Präfix „Lord“ wird normalerweise als weniger formale Alternative zum vollständigen Titel (ob von Rechts wegen oder mit freundlicher Genehmigung) von Marquess, Earl oder Viscount verwendet und wird immer im Fall eines Peerage-Barons (insbesondere im Peerage) verwendet von Schottland, wo es immer die einzig richtige Verwendung bleibt). Wenn der Name territorial ist, wird das „von“ gestrichen - also der Marquess of A., aber Lord A. Die jüngeren Söhne eines Herzogs oder Marquess haben aus Höflichkeit den Titel Lord, der ihrem Vor- und Nachnamen vorangestellt ist - z. B. Lord John Russell (als jüngerer Sohn des Herzogs von Bedford).

Im Falle eines Diözesanbischofs ist sein richtiger Titel der Lordbischof von A., unabhängig davon, ob er ein geistlicher Peer ist oder nicht. Einige hohe Beamte des Kabinetts haben das Wort Lord vor ihren Titeln, z. B. Erster Lord des Finanzministeriums (der Premierminister), Lord High Chancellor, Lord Präsident des Rates und Lord Privy Seal. In bestimmten Fällen werden die Mitglieder eines Gremiums, das an die Stelle eines Staatsamts getreten ist, als Lords Commissioners bezeichnet, z. B. Lords of the Treasury und Civil oder Navy Lords of the Admiralty.

Die Anrede „Mein Herr“ wird nicht nur für Bischöfe und Adlige, für die der Herrentitel gilt, ordnungsgemäß verwendet, sondern unter anderem auch für alle Richter des Obersten Gerichtshofs in England, wenn sie in ihrer richterlichen Eigenschaft tätig sind. und in Schottland für Lord Provosts (im Amt) und Lords of Session (fürs Leben). Es wird nicht für Herren des Herrenhauses verwendet, eine Position, die keinen Rang oder Titel verleiht.